Aufenthaltsgenehmigung

Arten und Antragsverfahren

Aufenthaltsgenehmigung

Für Aufenthaltsgenehmigungen ist das britische Immigration and Nationality Directorate (IND) als Teil des Innenmimisterums zuständig.

Staatsangehörige ohne Visumpflicht benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie länger als 6 Monate in Großbritannien bleiben wollen. Eine Aufenthaltsgenehmigung aus einem EU-Staat ist ausreichend für einen legalen Aufenthalt in Großbritannien.

EU-Bürger

EU-Bürger benötigen in Großbritannien keine Aufenthaltserlaubnis. Falls Sie jedoch Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten nach England mitbringen wollen, benötigen Sie eine Familien-Aufenthaltserlaubnis ( EEA Family Permit). Diese erhalten Sie nur in Ihrem Heimatland (nicht in England selbst).

Nicht-Visumspflichtige Ausländer

Bei Ihrer Einreise erhalten Sie eine Einreisegenehmigung für 6 Monate. Falls Sie länger in Großbritannien bleiben möchten, müssen Sie beim IND eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Hierfür erhebt das IND Bearbeitungsgebühren.

Weitere Informationen zum Thema Aufenthaltserlaubnis sowie Antragsformulare zum Download finden Sie auf der IND-Webseite www.ind.homeoffice.gov.uk .

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