Außerdem muss das Tier (bis 2011) entweder durch einen Mikrochip oder durch eine lesbare Tätowierung gekennzeichnet sein. Weitere Auflagen zur Impfung des Tieres gelten aufgrund der Eindämmung der Tollwut: Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor der Reise vorgenommen werden und darf nicht älter als zwölf Monate sein.
Bedenken Sie, dass Welpen unter drei Monaten nicht geimpft werden dürfen. Da eine Einführung aber die Impfung erfordert, dürfen Sie das Tier grundsätzlich erst vier Monate nach Geburt nach Italien bringen. Den Pass und die Nachweise stellen die Tierarztpraxen aus. Beachten Sie, dass Ihr Hund, sobald er sich in Italien aufhält, einen Maulkorb tragen und an einer Leine geführt werden muss.
Bei Hauskaninchen, Nagern und Vögel, nicht aber Geflügel bedarf es keiner Einfuhrgenehmigungen. Die Einführung von Pferden nach Italien macht eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Diese ist für registrierte Pferde zehn Tage gültig.
Zum Schutz gefährdeter Tiere greift das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA oder CITES). Mit Ausnahme der bereits erwähnten und durch das Abkommen geschützten Tiere gilt, dass ein Gesundheitszeugnis vorliegen muss, so etwa bei Hamstern, Meerschweinchen, Reptilien und Aquarienfischen. Die Einfuhr von Kaninchen und Hasen erfordert eine tierärztliche Bescheinigung, die u. a. die Freiheit von Mixomatosis am Wohnort des Tieres attestiert. Die in dem Artenschutzabkommen berücksichtigten Tiere dürfen nur bei Vorliegen eines CITES-Zertifikats eingeführt werden.
Weitergehende Informationen können den Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema „Einfuhr von Heimtieren“ auf www.bmelv.de entnommen werden.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.