Zollbestimmungen

Was können Sie nach Italien mitnehmen?

Bei einem Umzug aus einem EU-Land oder einem Staat des EWR nach Italien entfallen Zollgebühren und Steuern, sofern es sich um persönliche Gegenstände handelt. Damit sind Gegenstände gemeint, die nur zu privaten Zwecken eingeführt werden.

Maßgeblich ist nicht, wo der Grenzübergang stattfindet, sondern an welcher Stelle der Umzug beginnt. Für den, der aus Deutschland kommt, ist es also irrelevant, ob man über die Schweiz oder Österreich einreist.

TIPP: Legen Sie schon lange vor der Einreise eine Liste mit den Gegenständen, die Sie in greifbarer Nähe halten wollen, an. Verpacken Sie alles mit größter Sorgfalt und verlieren Sie nicht die Übersicht über den Inhalt der Kartons.

Steuerfreie Einfuhren nach Italien

Unter Reisegut fallen alle Gegenstände, die ein vorübergehender Aufenthalt nötig macht. Einige Genussmittel unterliegen mengenmäßigen Beschränkungen. Die Entrichtung zusätzlicher Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern entfällt, wenn folgende Mengen nicht überschritten werden:

Alle Richtmengen gelten für Personen ab 17 Jahren. Bei Überschreitung der Richtmengen kann man die mitgeführten Waren nicht mehr als Eigenbedarf deklarieren. Die Behörden gehen in diesem Fall von einer kommerziellen Nutzung aus. Einer Steuerpflicht kann man dann nur noch entgehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die ungewöhnlich hohen Mengen zum privaten Konsum bestimmt sind. Ein plausibler Grund, der einen Großimport rechtfertigt, kann z. B. eine einmalige private Feier sein.

Besteuert werden außerdem Kraftstoffe, die nicht in einem geeigneten Reservebehälter mitgeführt werden.

Einführen von Haushaltsgütern nach Italien

Als Umzugsgut werden gebrauchte Gegenstände bezeichnet, die zum Haushaltsbedarf gehören. Die Einführung von Umzugsgut erfolgt zoll- und steuerfrei. Kosten entstehen allerdings aufgrund des Zollverfahrens. Diese Gebühren berechnen sich nach dem Wert der in einer in italienischer Sprache verfassten Liste aufgeführten Werte.

Einführen von Erbschaftsgut und Geschenken

Gelangen Sie durch eine Erbschaft zu neuem Eigentum, können Sie die Gegenstände – ob Sie nun in Deutschland oder Italien wohnen – in das jeweilige Land zoll- und steuerfrei einführen.

Um die Gegenstände als Erbschaftsgut zu kennzeichnen, benötigen Sie die Sterbeurkunde und einen rechtsgültigen Nachweis über den Erbanspruch auf die mitgeführten Gegenstände. Diese Dokumente müssen vor der Reise von einer italienischen Vertretung beglaubigt werden.

Geschenke können grundsätzlich zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.


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