Schneller ist die Suche über lokale Anzeiger, die sich nicht ausschließlich dem Immobilienmarkt widmen und auch nur innerhalb ihres jeweiligen Verbreitungsgebiets erhältlich sind. Schon allein wegen der oft unzureichenden Informationen der Inserate ist eine Suche am Ort zwecks Besichtigung unumgänglich.
Bebilderte Immobilienmagazine wie das überregionale Ville & Casali sind seltener gesät, dürften für viele aber auch aufgrund der schon eingeschalteten Makler und astronomischen Preise weniger attraktiv erscheinen.
Will man dennoch einen ortskundigen Makler einschalten, ist es ratsam, gleich mehrere Vermittler mit einem Gesuch zu beauftragen. Ungerechtfertigte Preise können so leichter als solche erkannt werden. Agenturen (agenzie immobiliari) gibt es so viele wie Sand am Meer.
Notare und Makler in Italien
Werden Geschäfte über einen italienischen Notar (notaio) abgewickelt, ist es nur allzu logisch eine Person zu Rate zu ziehen, die unparteiische Ratschläge aussprechen kann. Sie hat nicht nur die Aufgabe ein Rechtsgeschäft abzuwickeln, sondern sollte unbedingt eine Beratungs- und Aufklärungsfunktion für beide Seiten wahrnehmen. Das impliziert, dass man dafür zu sorgen hat, dass diese Person nicht gleichzeitig Notar und Anwalt einer Vertragspartei ist.
Gleiches gilt auch für den Immobilienmakler. Dieser sollte ein ausgewiesener und professionell arbeitender Fachmann sein, der sich an Ihren Vorstellungen orientiert. Um Komplikationen vorzubeugen, ist es empfehlenswert, sich schon beim ersten Treffen über die Höhe der Provision zu einigen und festzulegen, dass diese nur unter der Voraussetzung eines zu Stande gekommenen Vorvertrags fällig wird. Ist dieser abgeschlossen, steht dem Makler sowohl bei Einhaltung als auch bei Bruch des Vertrags die Provision zu.
Sind Ihre Sprachkenntnisse nicht besonders ausgereift, macht es durchaus Sinn, ein wenig Geld in einen deutschsprachigen Anwalt oder Notar zu investieren und die Übersetzung der Verträge ins Deutsche in Auftrag zu geben. Gerade in Italien war der Notar bis vor kurzem noch ein vielseitiger Partner: Um Grunderwerbsteuer zu „sparen“, gab er den Rat, wie hoch der im Vertrag stehende Kaufpreis sein musste, damit die Finanzbehörden nicht stutzig wurden. Die so genannte Unterverbriefung, d. h. die falsche Angabe des Kaufpreises als Form der Steuerhinterziehung war besonders in Italien eine weit verbreitete Verfahrensweise. Seit 2007 werden die Steuern nach dem Katasterwert berechnet und ergeben sich folglich nicht mehr aus dem im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreis.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.