Beschäftigungsvisa

Einwanderung aus Beschäftigungsgründen

Beschäftigungsvisa

Die USA geben pro Jahr mindestens 140.000 Beschäftigungsvisa aus. Diese Visa sind in fünf Gruppen unterteilt.

Employment First Preference (E1): Diese Gruppe erhält eine Visumquote von 28,6% aller auszugebenden Beschäftigungsvisa weltweit. Auszufüllen ist das Formular I – 140. Hier gibt es drei Untergruppen:

  • Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten im Be­reich Wissenschaft, Sport, Bildung oder geschäft­licher Tätigkeit. Der Nachweis muss schriftlich erfol­gen und die Fähigkeiten über einen längeren Zeit­raum auf nationaler oder internationaler Ebene her­vorheben. Dieser Personenkreis stellt seinen Visum­antrag selbst und NICHT über einen Arbeitgeber. Es ist sogar möglich, ohne ein festes Beschäftigungs­verhältnis ein Visum zu erlangen.
  • Außerordentliche Professoren oder Wissenschaftler mit mindestens drei Jahren Erfahrung in ihrem Bereich und internationaler Reputation. Für das Visum ist kein Arbeitsnachweis erforderlich, jedoch muss eine Bescheinigung über ein Arbeitsangebot einer Firma in den USA vorliegen.
  • Höhere Manager einer US-Firma oder ihrer Tochter­gesellschaft, die in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr lang für diese Tochtergesellschaft tätig waren. Die Manager müssen eine Managertätigkeit in den USA ausführen und ein Arbeitsangebot dieser Firma nachweisen.

Employment Second Preference (E2): Die Gruppe enthält ebenfalls 28,6% aller jährlichen Visa, zuzüglich der nicht ausgegebenen Quote der E1-Visa des laufenden Jahres. Anträge hierfür können Personen stellen, die in die folgende Kategorie fallen und nach­weisen, dass ihre Beschäftigung im nationalen Interesse der USA ist:

  • Angestellte mit höheren Abschlüssen, d.h. „Advanced Degrees“. Als Advanced Degree gilt ein Abschluss über dem amerikanischen Bachillerate oder ein Abschluss weniger als Bachillerate und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.
  • Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten im Be­reich Kunst, Wissenschaft oder Wirtschaftsleben. Als „außerordentliche Fähigkeiten“ in Kunst, Wissen­schaft oder Wirtschaftsleben gelten Abschlüsse über dem normalen auf dem jeweiligen Gebiet.
  • Alle diese Antragssteller müssen eine Arbeitsbescheinig­ung Labour Certificate vorweisen, ODER in die E1-Visumklasse fallen, ODER nachweisen, dass sie in das Pilotprogramm zur Förderung nicht ausreichender Arbeitsplätze ( Shortage occupations in the Labour Market Information Pilot Program) in den USA gehören. Sie müssen zudem ein Arbeitsangebot in den USA nachweisen.

Der Visumantrag wird über den zukünftigen Arbeitgeber gestellt.

Der Visumantrag wird über den zukünftigen Arbeitgeber gestellt.Auch hier ist das Formular für den Visumantrag I - 140 auszufüllen, zusammen mit der Bescheinigung des nationalen Interesses.

Gruppe (E3): Diese Gruppe von Antragsstellern erhält ebenfalls 28,6% aller ausgegebenen Arbeitsvisa des jeweiligen Jahres. Zu dieser Gruppe zählt folgender Personenkreis:

  • Ausgebildete Arbeiter, d.h. mit einer Arbeit die min­destens zwei Jahre Ausbildung erfordert und Angestel­lte mit mindestens einem Universitäts-Bachillerate (Hochschuldiplom).
  • Andere Arbeiter, d.h. Personen, die eine Beschäftig­ung ausüben können, die eine Ausbildung von we­niger als zwei Jahren erfordert.

Die dritte Gruppe erhält die übrig gebliebenen Quoten der E1- und E2-Visumanträge, falls diese vorhanden sind.

Seit dem 25. September 2006 gibt es einen kosten­pflichtigen Premium Processing Service für Visuman­tragsteller der Kategorien E1 bis E3. Die Einwander­ungsbehörde USCIS stellt innerhalb von zwei Wochen das erforderliche Visum aus, wenn dafür der Betrag von 1000 US-Dollar bezahlt wird. Das erforderliche Antragsformular ist entweder I-129, I-140 oder Form I-907: www.uscis.gov 

Es gibt noch weitere Gruppen für Visumantragsteller, die wiederum in unterschiedliche Untergruppen unterteilt sind. So zum Beispiel für Geistliche, ehemalige Angestellte der Panama Gesellschaft etc. Sie alle fallen unter die Kategorie E4.

Erwähnenswert ist noch das Investorenvisum E5. Hierfür ist eine Investition zwischen 500.000 und 1.000.000 US Dollar in den USA erforderlich und durch die Investition müssen mindestens zehn Ar­beitsplätze geschaffen werden. Auszufüllen ist der Antrag I – 526.

Die exakten Voraussetzungen für diese Visaarten sind auf der Internetseite der Amerikanischen Botschaft in Berlin unter „Visa“ abrufbar oder unter: travel.state.gov 

ALLE Visumantragsteller, die ein Arbeitszertifikat ( Individual Labour Certification) brauchen, müssen zusätzlich das Formular ETA 750 B ausfüllen und dem zu­künftigen Arbeitgeber in den USA zusenden. Dieser füllt zusätzlich das Formular 750 A aus und schickt alles zusammen an das lokale Arbeitsamt ( State Employment Service). Dieses prüft dann den Antrag und entscheidet, ob eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird, oder nicht.

Auf der oben ge­nannten Internetseite der Amerikanischen Botschaft sind einige Gründe aufgeführt, die zur Ab­lehnung eines Visumantrags führen können. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Antragssteller:

  • übertragbare Krankheiten hat
  • eine gefährliche physische oder psychische Krankheit hat
  • schwere kriminelle Taten begangen hat
  • ehemaliger Nazi-Kriegsverbrecher ist
  • Mitglied einer totalitären Partei ist
  • eine illegal in die USA eingereiste Person ist
  • keine US-Staatsangehörigkeit beantragen kann

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in den USA.

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