Einwanderungsvisa

Die verschiedenen Einwanderungsvisa

Einwanderungsvisa

Seit einigen Jahren ist in den USA eine Debatte entstanden, ob und wie viele Einwanderer ins Land gelassen werden sollen. Auslöser dieser Debatte sind Hunderttausende von Süd- bzw. Mit­telamerikanern, die (zu einem großen Teil illegal) die mexikanische Grenze nach Norden überqueren und illegal als Haushaltshilfe, Taxifahrer, Gärtner oder auch im boomenden Housing Market ar­beiten.

Ohne Papiere, Versicherung etc. sind diese Arbeitskräfte natürlich sehr viel billiger als registrierte Arbeiter. Dies verschärft die latent anhaltende Jobkrise im Land und zieht weitere illegale Arbeiter nach sich.

Selbst in nördlicheren Bundesstaaten wie Virginia oder Maryland kommt man mit Spanisch als Sprache mühelos durch: Kassierer­innen im Supermarkt, Verkäufer im Baumarkt, Autoverkäufer im Autohaus, Versicherungsberater, Bankmitarbeiter... viele von ihnen sind Einwanderer oder stammen von Einwanderern ab und sprech­en zum Teil noch die Sprache ihrer Eltern. Ganz zu Schweigen von den südlichen Bundesstaaten wie Kalifornien, wo die spanisch­sprachige Bevölkerung schon die Mehrheit stellt oder auch Florida, wo sich viele der Immigranten aus den südlichen Ländern nieder­lassen.

Dies sind nur einige Beispiele, um zu verdeutlichen warum die eher re­striktiven Einwanderungsgesetze in den USA so sind, wie sie sind. Kurz: Amerika hat Angst vor einer Einwanderungsflut, insbesondere durch mexikanische oder andere südamerikanische Einwanderer.

Im Oktober 2006 wurde der Bau eines 700 Kilometer langen Zaun­es an der Grenze zu Mexiko beschlossen, um die Welle der uner­wünschten illegalen Einwanderer aus dem südlichen Nachbarland etwas einzudämmen. Diese Maßnahme wurde auf Drängen einiger Hardliner in der Regierung Bush eingeleitet, da man glaubt an­sonsten der tagtäglichen Flut von ungewollten Immigranten nicht mehr Herr zu werden...

In einer Pressemitteilung vom 31.1.2007 der US-Einwanderungsbehörde United States Citizenship and Immigration Service (USCIS) wurde zudem eine massive Erhöhung der Visagebühren für das Fiskaljahr 2008/2009 angekündigt. Die neuen Gebühren finden sie unter: www.uscis.gov 

Nicht-Einwanderungsvisum 

Ein „Nicht-Einwanderungsvisum“ wird von jenen Personen benötigt, die nur einen vorübergehenden (Ferien-)Aufenthalt in den USA an­streben. Der Aufenthalt ist auf 90 Tage im Land beschränkt. Diese Visumart wird Visawaiver Programm (VWP) genannt. Sie wird auch für Geschäftsreisende gefordert.

Ausnahmen hiervon sind Angehörige der folgenden Staaten: Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowenien und Spanien

Die Angehörigen dieser Länder brauchen momentan KEIN Ein­reisevisum!

Einwanderungsvisum für Verwandte 

Das K-Visum ist zweigeteilt, und zwar in:

Unlimitierter Aufenthalt: Der unlimitierte Aufenthalt (IR) richtet sich an folgende Verwandte:

  • Lebenspartner(in)
  • Witwe/Witwer
  • unverheiratete Kinder unter 21 Jahre
  • Eltern von amerikanischen Kindern über 21 Jahren

Limitierter Aufenthalt: Dieser (F) Status gilt für die folgende Personengruppe:

  • unverheiratete Kinder und Enkel von US Staatsbür­gern (F1)
  • unverheiratete Kinder über 20 Jahre von legalen Ein­wanderern oder Ehepartnern (F2), wobei ein ein Minimum von 77% aller Anträge für diese Visumart wird für Ehe­partner und Kinder unter 20 Jahren reserviert. Der Rest ist für unver­heiratete Kinder ab 20 Jahren.
  • verheiratete Kinder sowie deren Ehepartner und Kin­der von US Staatsbürgern (F3)
  • Geschwister von US Staatsbürgern über 21 Jahre, so­wie deren Kinder (F4)

Familienmitglieder, die in die USA einwandern wollen, brauchen außerdem die folgenden Dokumente:

  • Formular I – 130: Das Formular für die Beantragung zur Einreise für Fa­milienmitglieder. Es handelt sich dabei um ein Formu­lar der Einwanderungsbehörde der USA, United States Citizenship and Immigration Service (USCIS). Dieses For­mular muss vom US-Bürger bzw. vom legal residier­enden Ausländer in den USA ausgefüllt und bei eben dieser Behörde abgegeben werden. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dann sendet die USCIS eine Be­stätigung an den in den USA residierenden Ausländer (Verwandten). Dies ist das Formular I - 797. Außerdem wird das „Immigrant Visa Processing Center“ über den positiven Bescheid informiert, das sich dann mit dem Visumantragssteller in Verbindung setzt.
  • Formular Paket I – 864: Es enthält die Formulare I – 864, I – 864 A, I – 864 P und I – 865. Darin geht es hauptsächlich um die Kostenübernahme des Immigranten bei Armut, Arbeitslosigkeit etc. Das Formularpaket kann als PDF Datei heruntergeladen werden unter www.uscis.gov 

Des Weiteren sind noch erforderlich:

  • gültige Geburtsurkunde
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Gesundheitszeugnis:Das Gesundheitszeugnis wird von einem Vertrauens­arzt der Visumabteilung der Botschaft bzw. des Konsu­lats erstellt, die Kosten hierfür trägt der Antragssteller.

Die Visumgebühren betragen in etwa 380 US Dollar pro Visum.

Pro Jahr gibt es eine festgelegte Anzahl von Einwanderervisa. Die Visumanträge werden nach Eingang bearbeitet, d.h. First come First serve.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in den USA.

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