Antragstellung zur US-Immigration
Ein Antragsteller (petitioner) ist derjenige, der sich zu Gunsten einer zweiten Person, des Berechtigten oder auch Begünstigten (beneficiary), bewirbt. Der Antragsteller ist entweder US-amerikanischer Bürger, Inhaber der Green Card oder ein US-amerikanisches Unternehmen. Der Berechtigte ist derjenige, der zu einem bestimmten Zeitpunkt den Einwanderungs- oder Nichteinwanderungs-Status erwirbt.
Einreichen Ihres Antrags
Es gibt vier Bundesministerien, die sich mit Einwanderung beschäftigen: das Ministerium für Heimatschutz (DHS, United States Department of Homeland Security), das Justizministerium, das auswärtige Amt und das Arbeitsministerium. Das auswärtige Amt leitet die US-amerikanischen Botschaften und Konsulate in fremden Ländern, wo Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa ausgegeben werden, die man benötigt, um in die Vereinigten Staaten einzureisen. Das Arbeitsministerium spielt eine eingeschränkte, aber wichtige Rolle in der Anfangsphase eines Antrags aus Arbeitsgründen.
USCIS-Büros
Sobald sich ein Ausländer in den Vereinigten Staaten aufhält, unterliegt er der Rechtsprechung des Ministeriums für Heimatschutz (DHS), die meistens die US-Einwanderungsbehörde USCIS übernimmt. Größtenteils wird der frühere INS jetzt USCIS genannt. Diejenigen, die von einem Abschiebungsverfahren betroffen sind, unterliegen der Rechtsprechung des Executive Office for Immigration Review (EOIR, Exekutivbüro zur Prüfung von Einwanderung). Das EOIR führt das Einwanderungsgericht und das Berufungsgericht (Behörde für Berufungsverfahren von Einwanderern) und ist Teil des Justizministeriums.
Es gibt zwei Orte, an denen der USCIS über Anträge auf Anpassung entscheidet. Dies sind einmal die lokalen USCIS-Büros, die es in vielen Städten gibt, und die vier USCIS Service Center. Die Service Center sind für einen spezifischen Staat oder manchmal für andere bestimmte Antragstypen zuständig. Das auswärtige Amt entscheidet an den US-amerikanischen Botschaften in einem fremden Land auch über Anträge auf die permanent residence.
Diejenigen, die sich bereits in den Vereinigten Staaten aufhalten, werden ihren Antrag und den gesamten Antragsprozess in den Vereinigten Staaten durchführen wollen. Diejenigen, die sich noch nicht in den USA aufhalten, werden sich am wahrscheinlichsten an die US-Botschaft wenden. Durch die neuen Gesetzesänderungen wird es allerdings immer wahrscheinlicher, dass eine Person keine andere Wahl mehr hat, als die Vereinigten Staaten zu verlassen und zu versuchen, bei der Botschaft in ihrem eigenen Land eine Anpassung zu beantragen.
Service Center
Wenn sich jemand bereits in den Vereinigten Staaten aufhält, wird sein Antrag auf Anpassung recht wahrscheinlich bei einem der vier regionalen Service Center des USCIS eingereicht und auch dort entschieden. Wenn das Service Center bestimmt, dass in einem Fall ein Interview erforderlich ist, wird die Akte an ein lokales USCIS-Büro weitergeleitet.
Tatsächlich ist es generell so, dass die meisten Anträge mittlerweile bei den Service Centern eingereicht werden. Die einzigen Anträge, die hauptsächlich bei den lokalen Büros behandelt wurden, sind diejenigen, die einen familiären Hintergrund haben oder auf der Visa-Lotterie gründen. Doch sogar diese werden heute beim Service Center eingereicht.
Falls Sie bisher noch nichts von diesen Service Centern gehört haben, ist der Grund, dass diese noch nicht sehr lange mit dem Prozess und der Entscheidung betraut sind. Diese Center erledigen zunehmend viele Schreibarbeiten und sind mit der Entscheidungsfindung vor allem für solche Fälle betraut, die nicht nach dem üblichen Schema interviewt werden, oder für Fälle, die keinen Kontakt mit dem Bewerber verlangen. Sie liegen in abgeschiedenen Gebieten und haben größtenteils keinen Publikumsverkehr – abgesehen von sehr eifrig in Anspruch genommenen Telefonnummern.
Gleichwohl scheint das System erfolgreich zu sein. Durch ihre Abgeschiedenheit von der Öffentlichkeit treten sie fair, einheitlich und von äußeren Faktoren unbeeinflusst auf. Die Fälle, die ein Interview erfordern, wie z. B. Ehe-Fälle, Staatsbürgerschaft oder die Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen übernimmt das lokale Büro des USCIS.
Wenn Ihr Fall an einem Service Center bearbeitet wird, hat dies den Vorteil, dass es viel leichter ist, ihn im Auge zu behalten. Sie können den Aufkunftsdienst unter der Nummer 800-375-5283 anrufen; wenn Sie die Taste „1” am Telefon gedrückt halten, gelangen Sie zur automatisierten Bearbeitung Ihres Falls. Sie tippen dann Ihre Fall-Nummer ein, die Sie in der oberen linken Ecke der Mitteilung oder irgendeines anderen Formulars finden, das Sie vom USCIS erhalten haben. Das automatisierte System gibt Ihnen dann wichtige neueste Informationen aus, z. B. dass der Antrag noch in der Schwebe ist oder dass eine Bewilligung oder ein Request of evidence (RFE, Anforderung von Beweisen) zu Ihnen unterwegs ist. Dieselbe Information ist auch online unter www.uscis.gov verfügbar.
Auf der Grundlage dieser Information können Sie während der Geschäftszeiten zurückrufen, um, falls notwendig, mit einem Auskunftsbeamten zu sprechen. Diese Beamten können dabei helfen, bürokratische Probleme mit dem Antrag zu klären. Sie sind jedoch nicht dafür verantwortlich, eine Entscheidung zum Fall zu treffen. Bei Fällen, die beim lokalen Büro bearbeitet werden, kann es schwierig sein, diese zu verfolgen. Wenn Ihr Antrag verloren geht oder sich in die Länge zieht, ist es schwierig, an Informationen zu kommen. An den meisten lokalen Büros gibt es ein Auskunftsystem über die Posteingänge.
US-amerikanische Botschaft oder Konsulat
Sie haben auch die Möglichkeit, die permanent residence in den USA an deren Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland zu erhalten. Ein Antrag bei einer Botschaft wird von einem Konsular-beamten entschieden – und nicht von einem Beamten der Einwanderungsbehörde in den Vereinigten Staaten. Allerdings gibt es nach der Gesetzgebung von 1996 strenge Auflagen, wenn Sie die Vereinigten Staaten verlassen wollen, um Ihren Fall an einer Botschaft bearbeiten zu lassen.
Wenn eine Person länger als 180 Tage, gezählt ab dem 1. April 1997, ohne Status (out of status) ist, wird sie für einen Zeitraum von drei Jahren ab Verlassen der USA von den Vereinigten Staaten ausgeschlossen. Wenn Sie seit dem 1. April 1997 über ein Jahr ohne Status sind, sind Sie zehn Jahre lang davon ausgeschlossen, irgendeine Möglichkeit der Einwanderung zu erhalten (sei es ein Visum für Einwanderer oder Nicht-Einwanderer).
Es ist eine Befreiung (waiver) von dieser strengen drei- oder zehnjährigen Beschränkung möglich. Unter normalen Umständen ist es allerdings sehr schwierig, diese Befreiung zu erhalten. Im Prinzip können nur solche Personen eine Ausnahmegenehmigung erhalten, deren Eltern oder Ehegatten US-Bürger oder permanent residents sind. Außerdem muss bewiesen werden, dass diesen Verwandten äußerst harte Umstände bevorstünden, wenn dem Ausländer nicht erlaubt wird, in die Vereinigten Staaten einzureisen. Solche Befreiungen werden häufig verweigert, sofern sie nicht sorgfältig begründet sind.
Jeder Fall, der durch eine Botschaft bearbeitet wird, kann aus verschiedenen Gründen problematisch werden. Viele Fälle sind tatsächlich eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Service Center des USCIS und der Botschaft. Z. B. wird der Antrag eines ausländischen Verwandten oder Verlobten zuerst durch das Service Center genehmigt, und dann wird der Fall an die Botschaft weitergeleitet, die die Bearbeitung des Einwanderungsvisums zu Ende führt.
Eine gewisse Spannung kann aufkommen, wenn die Botschaft die Billigung eines Antrags durch das Service Center für einen Irrtum hält. Dennoch: Sofern ein Konsularbeamter keine wesentlichen Beweise der Untauglichkeit findet, die dem USCIS nicht bekannt und bei Bearbeitung des Antrags nicht verfügbar waren, muss die Botschaft den genehmigten Antrag akzeptieren und das Visum entsprechend ausstellen.
Bei einer Botschaft ist es zusätzlich schwierig, irgendjemandem zu sprechen, der befugt ist; vor allem ist es schwierig, den Konsular-beamten zu sprechen, der für den Fall verantwortlich ist. Es fehlt an Aufsichtsmöglichkeiten wie z. B. Berufungsverfahren über Handlungen, die durch eine Botschaft vorgenommen wurden. Deshalb: Wenn Sie die Wahl haben, sollten Sie zusehen, dass Ihr Fall in den USA bearbeitet wird.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus U.S. Immigration - Step by Step. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.